Fragen des Hegering Nottuln Havixbeck  (Herr Knoll)


Ausnahmegenehmigung zur Mulchverpflichtung und Maisanbau für Biogasanlagen

DirektZahlVerpfl-VO 4.11.04pdf DirektZahlVerpfl-VO Mai_2006pdf

Sehr geehrter Hr. Knoll,

nach Rücksprache mit Herrn Dr. Gröblinghoff beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:
1. gibt es eine Mischung, die im Folgejahr noch einen \"Restwert\" für
das Mähgut erwarten lassen; z.B. um als Ballen gepresst zu werden und
später verfüttert zu werden; ggf. auch einen Marktpreis hat, also durch
den Landwirten verwertet werden kann. 1a. falls nicht wie erfolgt die
Entsorgung ? ggf. für die eigene Wild-Winterfütterung als Rauhfutter
verwertbar ?

Eine Mischung die als Deckung und Äsung im ersten Standjahr und
anschließend zur (Winter-) Fütterung bzw. sonstigen Nutzung im 2. Jahr
geeignet ist, ist uns nicht bekannt. Das ist auch nicht erforderlich, da
nach Abschluss einer Vereinbarung erst nach drei Jahren gemulcht werden
muss.
Dann sind Mischungen wie die Wildschutzmischung (WSM) 1 oder 2 (Fa.
Nebelung, Everswinkel), oder die Mischung DSV/DJV plus (Deutsche
Saatveredelung, Lippstadt)ideal. Diese bieten drei Jahre Äsung und
Deckung, lassen dann nach und sollten erneuert, d. H. umgebrochen und
neu eingesät werden. Damit sind alle Bedingungen der Vereinbarungen zur
Befreiung von der Mulchverpflichtung aus Naturschutzgründen sowie der
DirektzahlungenVerpflichtungsVO (s. Anlage) erfüllt.

Bei Einsaat mit WSM 3 muss die Fläche alle drei Jahre frühestens ab Ende
Juli gemulcht werden. Die Entsorgung erfolgt auf der Fläche: = Mulchen
und Liegenlassen. Die Zersetzung erledigt die Natur (sauber und
rückstandsfrei).  


2. Ab welchem Tag im Jahr, darf/muss dann im 2. Jahr gemäht werden ?

Nach Abschluss einer Vereinbarung muss erst im dritten Jahr gemulcht
werden, dann laut VO ab 1. 7. bis 31. 3. des Folgejahres. 


3. wie kann sichergestellt werden, dass die Prämienzahlung nicht
beeinträchtigt wird (wird der Landwirt einer mündlichen Aussage des
Jagdpächters vertrauen können?) gibt es öffentliche Bestätigung für den
Landwirt?

a. Abschluss einer Vereinbarung mit anerkanntem Naturschutzverband =
DJV-> LJV-NRW siehe RWJ 04/07 b. zusätzlich siehe
Direktzahlungenverpflichtung VO §4 Absatz 5  (in der Anlage). C. Jede
Dienststelle der Landwirtschaftskammer kann Ihnen die Richtigkeit
bestätigen.  


4. wie viele Jahre ist die Mischung in o.g. Weise nutzbar

WSM 1, 2 sowie DSV/DJV plus etwa 3 Jahre,
WSM 3 unbegrenzt. 


5. gibt es wildbiologische Untersuchungen, die die Sinnhaftigkeit der
Maßnahme untersteichen ?

Deckung wird von unserem Niederwild das ganze Jahr über benötigt.
Z. B. den Fasan finden wir im Herbst - wenn die Felder abgeerntet sind - in der Deckung von Stilllegungsflächen die nicht gemulcht werden   und in stehen gelassenen Altgrasstreifen zum Schutz gegen seine natürlichen Feinde und im Frühjahr finden wir den Fasan im Rahmen seines Brutgeschäftes in einer schilfartigen Deckung. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung unserem Niederwild eine ganzjährige Deckungsmöglichkeit anzubieten, um das Niederwild auch für unsere nachfolgenden Generationen zu erhalten (s. RWJ 4/07 S. 16 und 17 "Möglichkeit der Vereinbarung einer Ausnahmegenehmigung zur Mulchverpflichtung").
Im Übrigen gibt es genügend Untersuchungen die im RWJ und anderen
Jagdzeitschriften von Spittler etc. in den letzten Jahren veröffentlicht
wurden.  Zum Hasen siehe auch den RWJ Nr. 4/07. Hier wird überzeugend
auf den engen Zusammenhang zwischen der Hasendichte und
Strukturelementen in Ackerbauregionen hingewiesen. Jeder
Stilllegungsstreifen ist ein zusätzliches Strukturelement.


6. die Variante 1x Mulchen ermöglicht auch einen späten Aufwuchs und
Winterdeckung ?!

Bei einem Mulchtermin kurz nach dem 1. 7. fallen noch viele Zweitgelege
und Junghasen dem Mulcher zum Opfer. Deshalb sollte der Mulchtermin
möglichst weit nach hinten verschoben werden. Fast alle
Wildackerpflanzen insbesondere die Gräser bilden bei einem Schnitt nach
dem 1. 7. keine Stängel mehr aus. Der Aufwuchs bleibt also ziemlich
niedrig und ist nicht standfest, d. h. nach dem Winter ist in aller
Regel die notwendige Brutdeckung zu niedrig.


Ergänzende Frage zu Energieanbau/Mais.

Gibt es einen Ansatz, der eine Untersaat z.B. mit Klee unter Mais als
Energiepflanze sinnvoll macht? Ggf. über eine Ausgleichzahlung,
Saatguterstattung etc. ?

Daran wird z. Z. von verschiedenen Institutionen geforscht.
Kleeuntersaaten machen aus Gründen der Prozessbiologie bei der
Biogaserzeugung keinen Sinn, Nur eine Grasuntersaat ist möglich, dies
setzt aber viel Wissen über die Konkurrenzbeziehungen zwischen Untersaat
und Mais voraus, sonst besteht hohes Ertragsrisiko = Teuer. 

Abschließend: können Sie eine Weiterbildung empfehlen, bei der o.g.
Fragen umfassend behandelt werden?

Zu Biogaserzeugung und Jagd sowie zu Fragen der Stilllegung und zur
Reviergestaltung bietet Herr Dr. Gröblinghoff Vorträge an (Kontakt s. u.).

Zu Fragen der Reviergestaltung besuchen Sie am besten die Fortbildungsveranstaltungen des LJV im Biotop- und Artenschutzzentrum des LJV NRW in Rheinberg (s. RWJ 04/07 S. 22). 

Für evtl. weitere Rückfragen Ihrerseits können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Forstassessor

Gregor Klar

Referatsleiter für Naturschutz und Weiterbildung

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

Gabelsbergerstraße 2

D-44141 Dortmund

Tel.: 0231 - 28 68-640

Fax.: 0231 - 28 68-666

E-Mail:gklar@ljv-nrw.org



Dr. Franz-Ferdinand Gröblinghoff

Fachhochschule Südwestfalen

Fachbereich Agrarwirtschaft

Lübecker Ring 2

59494 Soest

Tel. 02921 378228

Fax 02921 378200