Bisam und Nutria dürfen ab 15.10.08 auch ohne.....
Bisam und Nutria dürfen ab 15.10.08
auch ohne die bisher übliche (kostenpflichtige) Sondergenehmigung von
Jagdscheininhabern geschossen werden (obwohl sie nicht dem Jagdrecht
unterliegen). Diese Ausnahme teilte der LJV-Vorstand ebenfalls mit. Der
dringende Hinweis dabei: Jede Jägerin und jeder Jäger sollte aber mit
ihrem/seinem Jagdhaftpflichtversicherer abklären, wie dieser in seinem
Vertragwerk das Schießen auf nicht dem Jagdrecht unterliegende Tiere behandelt.
Der LVM beispielsweise sagt dazu:
"Über Ihre Jagdhaftpflicht
beim LVM besteht Versicherungsschutz aus dem
erlaubten Bejagen und Erlegen
von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen.
Liegt also eine behördliche Genehmigung zum Abschuss von Nutrias vor, ist diese
Tätigkeit über Ihren bestehenden Vertrag abgedeckt.
Ich habe Ihnen zum Nachlesen unsere Vertragsbedingungen beigefügt, den
entsprechenden Passus finden Sie auf der
Seite 5, Abs. I, 2.8 .
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Sachsen und
Thüringen wird die Nutria im Jagdrecht genannt. In diesem Fall besteht also bei
vorliegender behördlicher Genehmigung selbstverständlich ebenfalls
Versicherungsschutz, da dies als Ausübung der Jagd angesehen wird.
Der Versicherungsschutz ergibt sich hier aus dem
Abs. I, 1 und 2.1 .
Mit freundlichem Gruß
Melanie Schattenberg, LVM"
- als
Anlage beigefügt sind die Jagdhaftpflichtbedingungen des LVM (nur die habe ich
bislang vorliegen)
Gruß - und Weidmannsheil: Harald Czipull